OLG Köln: Unfruchtbar nach Ausschabung: EUR 40.000,00 Schmerzensgeld
Wie am Freitag bekannt wurde, hat der Arzthaftungssenat des OLG Köln (Az.: 5 U 180/05) einer jetzt 35-jährigen Patientin EUR 40.000,00 Schmerzensgeld zugesprochen. Gleichzeitig wurden die Klinik und der Operateur für alle Schäden, die entstanden sind und entstehen werden, haftbar gemacht. Dies geht aus einer Presseerklärung des OLG Köln hervor.
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Veröffentlicht am: 29. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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