Arzthaftungsprozess.de

OLG Köln: Unfruchtbar nach Ausschabung: EUR 40.000,00 Schmerzensgeld

Wie am Freitag bekannt wurde, hat der Arzthaftungssenat des OLG Köln (Az.: 5 U 180/05) einer jetzt 35-jährigen Patientin EUR 40.000,00 Schmerzensgeld zugesprochen. Gleichzeitig wurden die Klinik und der Operateur für alle Schäden, die entstanden sind und entstehen werden, haftbar gemacht. Dies geht aus einer Presseerklärung des OLG Köln hervor.

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Veröffentlicht am: 29. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Arzthaftung? 7000 Tote durch unleserliche Rezepte

berichtet der Spiegel. Die Berechnungen stammen vom

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Veröffentlicht am: 19. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Tod nach Fettabsaugung – “Schönheitschirurg” zu Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt

allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 30.3.2007 – Aktenzeichen 82 Ss 17/07) verwarf die Berufung des Arztes gegen ein entsprechendes Urteil des Landgericht Köln. Eine schwergewichtige Dame (100 kg bei 164 cm) hatte sich zu einer Fettabsaugung bei dem Leverkusener Arzt entschlossen, “um sich selbst wieder die Schuhe zumachen zu können”. Nach …

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Veröffentlicht am: 13. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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Zahnarzt muss für fehlerhafte Behandlung zahlen

Das Oberlandesgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 04.04.2007 (gerichtliches Aktenzeichen: 5 U 148/04) einen Zahnarzt zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 7.000,00 € wegen einer fehlerhaften Behandlung verurteilt. Zusätzlich wurden ihm alle Kosten für eventuelle künftige Schäden, die mit der fehlerhaften Behandlung im Zusammenhang stehen, auferlegt.

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Veröffentlicht am: 4. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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Ärztepfusch: Was tun bei Behandlungsfehler?

Auch Ärzte sind nur Menschen. Immer häufiger stehen Patienten vor der Situation, dass sie nach ärztlicher Behandlung einen Behandlungsfehler vermuten. Entscheidend für den Erfolg eines späteren Arzthaftungsprozesses ist die Information des Patienten, was in einem solchen Falle zu tun ist. Dabei haben Patienten wegen des grundsätzlich herrschenden Vertrauensverhältnisses zum behandelnden Arzt häufig erhebliche Wissenslücken. Umso …

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Veröffentlicht am: 18. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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