Sperrzeit: Durchführungsanweisung der Bundesagentur Stand 6/2008
Die Bundesagentur für Arbeit gibt sich familienfreundlich: Die für die Sachbearbeiter der örtlichen Arbeitsagentur verbindliche Durchführungsanweisung der Bundesagentur zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeit (DA §144 SGB III) ist auf den aktuellen Stand
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Veröffentlicht am: 6. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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