Aufhebungsvertrag statt Kündigung?
Der Aufhebungsvertrag ist eine lukrative Alternative zur Kündigung, aber nicht immer. Keine Bedenken bestehen, wenn der Mandant kein Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen will (Anschlußjob sicher), die Kündigungsfrist eingehalten ist, die Abfindung anständig ausfällt, alle auch nur potentiell strittigen Punkte bedacht und keine Schnitzer bei der steuerlichen Seite gemacht werden. Heute suchte eine Führungskraft aus der …
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Veröffentlicht am: 7. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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