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Aufhebungsvertrag statt Kündigung?

Der Aufhebungsvertrag ist eine lukrative Alternative zur Kündigung, aber nicht immer. Keine Bedenken bestehen, wenn der Mandant kein Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen will (Anschlußjob sicher), die Kündigungsfrist eingehalten ist, die Abfindung anständig ausfällt, alle auch nur potentiell strittigen Punkte bedacht und keine Schnitzer bei der steuerlichen Seite gemacht werden. Heute suchte eine Führungskraft aus der …

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Veröffentlicht am: 7. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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BSG: Auch bei Freistellung sozialversichert

Freistellung wieder ohne Risiko: Die Ansicht der Sozialversicherungsträger, mit einer einvernehmlichen unwiderruflichen Freistellung – z.B. in einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag – ende das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis, ist Quatsch, machte jetzt das BSG mit Urteil vom 24.09.2008 (Aktenzeichen B 12 KR 22/07 R) deutlich. Auch bei einer Freistellung bleibt das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis weiter bestehen und der Arbeitgeber …

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Veröffentlicht am: 12. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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Folgen der Freistellung für das Arbeitslosengeld ?

In Aufhebungsverträgen und im Zusammenhang mit Kündigungen wird oft und gerne davon Gebrauch gemacht; der Freistellung. Zumeist wird sie unwiderruflich vereinbart. Der Arbeitnehmer, der wegen des Endes der Anstellung ohnehin keine Freude mehr an der Arbeit hat, darf zuhause bleiben und erhält weiterhin Gehalt. Der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer nicht mehr sehen möchte, ist ebenfalls …

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Veröffentlicht am: 20. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Schmiergeld gehört dem Chef

das entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt (LAG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2008 – 10 Sa 1195/07) nach einer am 25. Juli veröffentlichten Pressemitteilung. Der Arbeitgeber habe einen Anspruch auf Herausgabe des empfangenen Betrages, im entschiedenen Fall immerhin von 1 Mio. DM 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 30. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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Leitender Angestellter: Keine Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag

Für leitende Angestellte gilt das Kündigungsschutzgesetz nach § 14 KSchG nur eingeschränkt. Eine Sperrzeit darf die Arbeitsagentur deswegen bei einem leitenden Angestellten nicht verhängen, wenn dieser gegen Zahlung einer Abfindung einen Aufhebungsvertrag abschließt, um einer Kündigung des Unternehmens zuvorzukommen. Das Bundessozialgericht: „Selbst wenn die

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Veröffentlicht am: 14. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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