Aufhebungsvertrag.de

Auch bei unwiderruflicher Freistellung sozialversichert!

Endlich. Wir sind eingeknickt. Ihre Sozialversicherungsträger. Sie bleiben jetzt auch bei unwiderruflicher Freistellung Mitglied in der Sozialversicherung. Wir nehmen Ihre Beiträge jetzt doch. Aber es hat etwas gedauert: „Vom Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses ist demnach auch dann auszugehen, wenn die Arbeitsvertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen unwiderruflich auf die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung verzichten (z. B. durch

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Veröffentlicht am: 15. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Aufhebungsvertrag für leitende Angestellte

Leitende Angestellte haben es nicht leicht, schon gar nicht bei der Trennung vom Unternehmen. Beim Aufhebungsvertrag geht zwar alles nach den normalen Regeln, aber als leitender Angestellter hat man einen schwächeren Kündigungsschutz und muss daher vielleicht nachgiebiger sein als jemand, der tariflich unkündbar ist. Die Erfahrung zeigt aber, dass 5 / 5 ( 1 vote …

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Veröffentlicht am: 18. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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Merkblatt Aufhebungsvertrag

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hat das Merkblatt zum „Aufhebungsvertrag“ überarbeiten lassen (2. Auflage Stand Dezember 2008). Jeder Arbeitnehmer sollte es gelesen haben. Viele Arbeitnehmer glauben nämlich, sie könnten die Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag nach einer Bedenkzeit widerrufen. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Ein Mandant von mir hat zwar Glück: Er hat den Aufhebungsvertrag unterschrieben, aber

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Veröffentlicht am: 11. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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Aufhebungsvertrag und Rechtsschutzversicherung

Wenn man uns am meisten braucht, helfen wir Ihnen nicht. Ihre Rechtsschutzver(un)sicherer. So konnte man branchenweit das Gebahren der Rechtsschutzversicherer beim Thema Aufhebungsvertrag beschreiben. Anwaltskosten? Nein – Danke! Verhandeln Sie mal schön selber, lieber Versicherter oder lassen Sie sich doch die angedrohte Kündigung geben. Ihr Arbeitgeber macht doch nur Spaß. Erst wenn er die Drohung …

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Veröffentlicht am: 22. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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Kündigung tariflich Unkündbarer

Unkündbare kündigen? Das Undenkbare denken? Die meisten Unternehmen wählen statt der Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer, die natürlich meist nicht unkündbar sind, sondern nur tariflich besonders vor Kündigung geschützt, den eleganteren Weg. In letzter Zeit häufen sich solche Mandate. Heute hatte ich wieder einen Unkündbaren (29 Jahre Betriebszugehörigkeit, 60 Jahre alt) mit einem Aufhebungsvertrag in der Praxis. …

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Veröffentlicht am: 21. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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