Beamtenrecht: Anwärterbezüge trotz Entlassung
Wird der Beamte auf Widerruf aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden, dann sieht er sich mangels Zahlung von Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung in einer wirtschaftlich schwierigen Situation. Arbeitslosengeld wird nicht gewährt und der privat-wirtschaftliche Arbeitsmarkt steht aufgrund der nicht beendeten und dazu noch beamtenspezifischen Ausbildung nur in beschränkten Maße offen. Der Beamte, der sich gegen die …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 12. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




