OVG Niedersachsen: Nicht jeder Bewerber kann Bestenauslese erwarten – Beschränkungen des Bewerberkreises über Anforderungsprofil zulässig!
Das OVG Lüneburg hat sich in seinem aktuellen Beschluss vom 28.09.2006 – 5 ME 229/06 – mit einem der klassischen Probleme des Beamtenrechts befaßt: der Rechtmäßigkeit von Ausschreibungsprofilen in Bewerbungsverfahren. Art. 33 Abs. 2 GG garantiert jedem Bewerber bei
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Veröffentlicht am: 12. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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