“Allgemeine Polizeikontrolle”: Blutuntersuchungen bei Polizisten zur Prüfung der Fahrtauglichkeit zulässig
so das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einer bereits am 19.09.2006 ergangenen Entscheidung (VG Düsseldorf vom 19.09.2006 Aktenzeichen 2 K 3129/06, Pressemitteilung vom 29.09.2006). Durch die umstrittenen Butproben sollen durch den Polizeiarzt Drogen- und Alkoholmissbrauch, aber auf Diabetes oder Nierenerkrankungen, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können, erkannt werden. Wegen seiner besonderen Treuepflicht
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Veröffentlicht am: 30. September, 2006 von RA Felser
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