BVerwG: Altersgrenze nach LVO NRW unwirksam
Das Bundesverwaltungsgericht mit mehreren Urteilen vom 19.02.2009 die Altersgrenze für Beamte in NRW wegen Unwirksamkeit der entsprechenden Regelungen in derr Laufbahnverordnung (LVO) gekippt. Der Volltext der Urteile liegt jetzt vor. In dem meist zitierten Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 C 18.07 hat das Bundesverwaltungsgericht zu den Folgen seiner Entscheidung Stellung bezogen:
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Veröffentlicht am: 4. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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