Beamtenstreikrecht
Nä, dat dürfen die nitt … ist ein echt deutscher Reflex bei der Frage, ob Beamte streiken dürfen. Auch die Gerichte sind davon offensichtlich nicht frei. Beamte dürfen nicht streiken, so die herrschende Meinung. Natürlich verstehen die Gerichte auch keinen Spaß: Dienst nach Vorschrift anstatt Streik geht auch nicht. Später hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG vom …
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Veröffentlicht am: 9. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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