Internet für den Betriebsrat. Recht für Alle!
Internetzugang für jeden Betriebsrat: Anders noch als das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 23. August 2006 – 7 ABR 55/05 erkennt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluß vom 09.07.2008 – 17 TaBV 607/08) ein Recht des Betriebsrats auf einen Internetzugang an. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG habe
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Veröffentlicht am: 26. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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