Jurist fliegt mit gefälschtem Examenszeugnis auf
Wenn man schon sein Examenszeugnis fälscht, sollte man Nordrhein-Westfalen ohne Doppel-„H“, also nicht „Nordrhein-Westfahlen“ schreiben. So geschehen bei einem Juristen ohne zweites Staatsexamen, der sich mit einem selbst hergestellten Examenszeugnis als Volljurist bei einer Architektenkammer bewerben wollte. Die aufgehübschte Bewerbung führte ihn schließlich
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Veröffentlicht am: 19. Januar, 2009 von RA Michael W. Felser
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