BAG: Approbierter Arzt ist nach Wegfall des AiP als Assistenzarzt zu vergüten
Nach dem Wegfall des Ausbildungsabschnittes „Arzt im Praktikum“ sind jedenfalls Ärzte dann, wenn sie die Approbation erhalten haben, als Assistenzarzt zu vergüten. Mit dieser Begründung sprach das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom heutigen Tage einem Nachwuchsarzt eine Vergütung nach Vergütungsgruppe II a BAT-O zu. Der Arbeitgeber hatte dem Arzt nach dem gesetzlichen Wegfall des AiP keinen …
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Veröffentlicht am: 8. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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