BGH: Mieter haftet nicht für durch Rauchen herbeigeführte Verunreinigungen in der Wohnung
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 28.06.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: VIII ZR 124/05) erneut die Rechte der Mieter gestärkt und einen rauchenden Mieter von der Pflicht zur Durchführung von Reinigungsarbeiten befreit. Zusätzlich bestätigte der VIII. Zivillsenat seine Rechtsprechung zu der sog. „starren Fristenregelung“ bei Schönheitsreparaturen. In dem jetzt in Karlsruhe entschiedenen Fall hatte der klagende …
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Veröffentlicht am: 29. Juni, 2006 von RA Michael W. Felser
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