Diskriminierung wegen der Religionszugehörigkeit
geht in die Berufung, das erklärte die Diakonie heute nach der Niederlage vor dem Arbeitsgericht im Dezember. Auf die Klage einer Muslima, die sich im Dezember 2006 in Hamburg um eine Stelle für ein Projekt zur beruflichen Integration von Migranten beworben hatte, von der Diakonie aber wegen der fehlenden Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirchengemeinschaft abgelehnt …
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Veröffentlicht am: 19. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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