Sedo-Domainparking und Markenrecht
Wer eine Domain registriert und bei der Domainhandelsbörse sedo.de zum Verkauf anbietet, muss auch dabei die Markenrechte Anderer beachten. Denn die Verwendung einer Domain im Rahmen einer Sedo Domainparking-Webseite stellt nach Ansicht der Richter des OLG Hamburg (Urteil v. 08.02.2007, Az.: 3 U 109/06) eine kennzeichenmäßige Verwendung (Benutzung) der in der Domain enthaltenen markenrechtlich geschützten …
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Veröffentlicht am: 19. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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