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Beamtenrecht: Dienstliche Mail-Adresse darf veröffentlicht werden

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat mit Urteil vom 06.02.2007 – 6 K 1729/06.NW – die Klage eines Beamten gegen die Veröffentlichung seiner dienstlichen E-Mail-Anschrift und seiner dienstlichen Telefondurchwahl im Internetauftritt der Dienststelle abgewiesen.

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Veröffentlicht am: 9. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kaufpreis einer Domain sind Anschaffungskosten und keine sofort absetzbaren Betriebsausgaben

so der Bundesfinanzhof in einem nun im Voltext vorliegenden Urteil: BFH, Urteil vom 19. Oktober 2006 III R 6/05, Volltext. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei den Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, um Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut. Michael W. …

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Veröffentlicht am: 14. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Onlinedurchsuchung: BGH stoppt grüne Trojaner …

Der Bundesgerichtshof hat in einem heute in einer Pressemitteilung veröffentlichten Beschluß (BGH, Beschluß vom 31.1.2007 – Aktenzeichen StB 18/06, Volltext) die Wünschen der Strafverfolgungsorgane, Rechner in Unternehmen und Wohnungen auszuspionieren, eine deutlich Absage erteilt. Zur Zeit sieht der Bundesgerichtshof keine gesetzliche Rechtsgrundlage für das Ausspähen der Computer verdächtiger Personen. Quelle: Financial Times Deutschland vom 5.2.2007 …

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Veröffentlicht am: 5. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Stalking: StudiVz ein “Kostümverleih” für Stalker?

Wie der YAMB.BETA2 Blog von Olaf Schäfer berichtet, scheint das gerade für einen völlig verrückten Preis an Holtzbrink verkaufte Studentenanbändelportal StudiVz eine ideale Plattform für Stalker zu bieten, die sich auf einfachste Weise mittels gefakter E-Mailadresse und Pseudoname dort tummeln können. Auch der Upload fremder Fotos und Daten “zum Spass” ist ohne weiteres mit verschleierter …

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Veröffentlicht am: 8. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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eBay: Käufer darf Ware auch abholen

Wem die Versandkosten für eine bei eBay ersteigerte Ware zu hoch sind, darf die Ware beim Verkäufer abholen. Das Abholen vor Ort ist einem nun veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Koblenz (Urteil v. 21.06.2006, Az.: 151 C 624/06) zufolge nur dann nicht zulässig, wenn es vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

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Veröffentlicht am: 20. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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