Gericht: Bessere Berufsaussichten mit Anwaltspraktikum
Selbst ein gesetzlich nicht vorgesehenes Anwaltspraktikum während des Jurastudiums ist Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, da es sich um eine Maßnahme zum Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, entschied der Bundesfinanzhof. Ein Jurastudent hatte
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Veröffentlicht am: 13. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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