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Gericht: Bessere Berufsaussichten mit Anwaltspraktikum

Selbst ein gesetzlich nicht vorgesehenes Anwaltspraktikum während des Jurastudiums ist Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, da es sich um eine Maßnahme zum Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, entschied der Bundesfinanzhof. Ein Jurastudent hatte

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Veröffentlicht am: 13. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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Jura-Studium: Quote der Studienabbrecher

Die Quote der Studienabbrecher scheint im Fach Rechtswissenschaften kontinuierlich zu sinen. Laut Zeit lag die Studienabbrecherquote bei den Juristen 2002 noch bei 16 % (damals schon gesunken von 27 %). Wie der Kollege Brandau vom Blog Rechtsanwalt News berichtet, liegt die Quote nach einer neuen Studie bei den Jurastudenten nur noch

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Veröffentlicht am: 16. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Rep oder nicht? Snobistische Tipps

von einem Bucerius-Law-School Studenten. Man geht als Student der BLS im Hamburg ohnehin nur zum Repetitorium, um den staatlich „ausgebildeten“ Studenten das überlegene Wissen zu demonstrieren und die Plebs vor dem Examen gezielt zu entmutigen. Den Spaß

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Veröffentlicht am: 15. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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HessStGH, Urteil vom 11.06.2008 – P.St. 2133, P.St. 2158 Studiengebühren

Auf 110 Seite begründet der Hessische Staatsgerichtshof mit knapper Mehrheits- entscheidung sein Votum, nach dem die Studiengebühren nach dem Hessischen Studienbeitragsgesetz mit Art. 59 HV (Hessische Verfassung) im Einklang steht. In den beiden Verfahren HessStGH, Urteil vom 11.06.2008 Aktenzeichen P.St. 2133 und P.St. 2158 kam die Mehrheitsentscheidung der insgesamt elf Richter mit einer Stimme

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Veröffentlicht am: 11. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Studiengebühren verfassungswidrig: Urteil des Staatsgerichtshof in Hessen

Das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs (HessStGH) zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Studiengebühren wird heute um 11 Uhr erwartet. Gegen das seinerzeit von der CDU-Landesregierung eingeführte Gesetz, das den Studenten eine Studiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester abverlangt, wurde

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Veröffentlicht am: 11. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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