Anwaltspraktikum
Das Anwaltspraktikum zu Beginn des Jurastudiums ist angesichts der zunehmenden Anwaltsorientierung von Studium und Referendariat der Normalfall der praktischen Studienzeit (so die amtliche Bezeichnung des Praktikums). Das Anwaltspraktikum soll den Studenten
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Veröffentlicht am: 10. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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