Arbeitsgericht Düsseldorf: Kopftuch = rosa Baskenmütze?
Das Arbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 29.06.2007 – Aktenzeichen 12 Ca 175/05) sah bei einer rosaroten Baskenmütze keinen Unterschied zu einem Kopftuch. Eine türkische Lehrerin hatte vor dem Kopftuchverbot durch das Schulgesetz in NRW jahrelang ein Kopftuch getragen und seitdem eine Baskenmütze. Das Schulgesetz wolle religiöse Bekundungen untersagen, so die Richterin. Diese sah
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Veröffentlicht am: 30. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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