Das Arbeitszimmer
Wer in den von zu Hause aus arbeitet, tut dies nicht selten in seinem Arbeitszimmer. Die Kosten eines solchen Zimmers dafür kann man unbeschränkt steuerlich abziehen, wenn das Zimmer in einem Mehrfamilienhaus auf einer anderen Etage als die Wohnung des Steuerpflichtigen liegt.
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Veröffentlicht am: 20. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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