Erwerb des EU-Führerscheins während Sperrfrist reicht nicht aus
So hatte das Oberlandesgericht Stuttgart durch Urteil vom 15.01.2007 – Aktenzeichen 1 Ss 560/06 – über einen Fall zu entscheiden, bei dem sich der Angeklagte, nachdem ihm die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen worden war, vor Ablauf der Sperrfrist in Tschechien einen EU – Führerschein besorgte, den er auch in Deutschland nutzte.
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Veröffentlicht am: 16. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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