Trinken nach Verkehrsunfall führt zum Verlust des Versicherungsschutzes
So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Urteil vom 16.11.2006 – Aktenzeichen 12 U 72/06 – und wies die Klage des klagenden Versicherungsnehmers gegen seine Vollkaskoversicherung auf Ersatz des Unfallschadens ab. Der Kläger verursachte zunächst einen Verkehrsunfall, verließ den Unfallort und begab sich zu der Wohnung einer Bekannten, in welcher ihn die Polizei wenig später betrunken …
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Veröffentlicht am: 29. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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