Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2009
Die geplante Erhöhung des Kindergelds sowie die Änderungen der steuerlichen Freibeträge für Kinder machen eine Änderung der sog. „Düsseldorfer Tabelle“ erforderlich. Die Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft. Sie ist aber die wichtigste Entscheidungshilfe zur Bestimmung des Kindes- und Ehegattenunterhalts. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird die neue Tabelle
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Veröffentlicht am: 15. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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