Kindesunterhalt: Volljähriges Kind ist während eines unbezahlten Praktikums grundsätzlich nicht unterhaltsberechtigt
Das OLG Zweibrücken (Aktenzeichen 2 WF 87/06) hat entschieden, dass ein volljähriges Kind grundsätzlich verpflichtet ist, seinen Unterhaltsbedarf zwischen Beendigung des Zivildienstes und Beginn der Ausbildung durch Aufnahme einer Aushilfstätigkeit selbst zu decken. Wird in diesem Zeitraum ein nicht vergütetes Praktikum absolviert, so rechtfertigt dies nach Ansicht des Gerichts einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nur so …
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Veröffentlicht am: 7. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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