Resturlaub für Beamte bei Dienstunfähigkeit
Wenn Beamte richtig krank werden, dann droht schnell auch die Entlassung oder Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit. Wegen der durchgehenden Dienstunfähigkeit bleibt der Urlaub stehen und – verfällt. So glauben es jedenfalls die Dienstherren und wohl auch die meisten Verwaltungsgerichte hierzulande. Allerdings würde ich darauf wetten, dass der EuGH das anders sieht, und dieses Gericht hat wohl …
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Veröffentlicht am: 8. Juli, 2010 von RA Michael W. Felser
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