Achtung Sommerferien 2009: Kündigung geht auch während Urlaub zu
Bald beginnen sie, die lang ersehnten Sommerferien. 2009 ist kein Jahr wie jedes andere: Viele Arbeitnehmer müssen in der zweiten Jahreshälfte mit einer Kündigung rechnen. Urlaub schützt davor nicht, auch nicht – entgegen eines verbreiteten Gerüchst unter Arbeitnehmern- vor dem „Zugang“ der Kündigung. Selbst wenn der Arbeitgeber die urlaubsbedingte Ortsabwesenheit seiner Arbeitnehmers kennt, kann ein …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 22. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):