Urteil: Hausverkäufer haftet nicht bei Mängeln
Nicht immer haftet ein Hausverkäufer für schwere Mängel. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des OLG Bamberg (Az.: 6 U 55/03) hervor und gilt zumindest dann, wenn dem Verkäufer keine arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann. Im entschiedenen Fall ging es um sog. Lochfraß im Dachstuhl,
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Veröffentlicht am: 8. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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