LG Stuttgart: Flugticket und Visabeschaffung machen noch keinen Reisevertrag aus
Wenn eine Pauschalreise erheblich mängelbehaftet ist, können die Urlauber vom Reiseveranstalter neben einer Minderung des Reisepreises unter gewissen Voraussetzungen auch eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen. Aber es muss sich eben um eine Pauschalreise gehandelt haben.
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Veröffentlicht am: 22. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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