“betterfly”-Werbung der Lufthansa unzulässig
So entschied das Landgericht Köln mit Urteil vom heutigen Tage – Aktenzeichen 33 O 277/06 – und bestätigte das vorherige einstweilige Verfügungsverfahren dahingehend, dass die Werbung der Fluggesellschaft Lufthansa – “ Tickets ab 99 Euro“ – nicht zulässig sei , wenn in diesem Preis nicht die noch zwingend anfallende Buchungsgebühr enthalten sei.
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Veröffentlicht am: 16. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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