Postmortale Vollmacht

Eine postmortale Vollmacht entfaltet ihre Wirksamkeit erst nach dem Tod. Sie ermöglicht es dem Bevollmächtigten, nach dem Tod des Erblassers bereits Angelegenheiten zu regeln, z.B. Versicherungsverträge des Erblassers zu kündigen u.a. Ohne eine derartige Vollmacht müsste anderweitig eine Legitimation erfolgen, beispielsweise durch einen Erbschein. Allerdings dauert die Erteilung eines Erbscheins oft lange. Die postmortale Vollmacht …

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