Miterbengemeinschaft

Pflegeleistungen, Ausgleich im Erbfall

Gemäß § 2057 a BGB sind im Falle der gesetzlichen Erbfolge Pflegeleistungen eines Abkömmlings unter den Abkömmlingen bei der Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft auszugleichen. Die Ausgleichspflicht gilt nur für Abkömmlinge, nicht für andere erbberechtigte Personen, die den Erblasser gepflegt haben, also z.B. nicht für die Ehefrau, die den Erblasser gepflegt hat. Der Abkömmling, der den Erblasser …

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