Nachlassgericht

Testamentseröffnung

Die Eröffnung einer letztwilligen Verfügung wird durch das Nachlassgericht vorgenommen. Eröffnet werden in amtlicher Verwahrung befindliche letztwillige Verfügungen und auch privatschriftliche Testamente, die sich in privatem Besitz befinden. Werden solche aufgefunden, müssen sie im Todesfall beim Nachlassgericht zur Eröffnung eingereicht werden. Über die Eröffnung verfasst das Gericht ein Protokoll.  Das Gericht übersendet die letztwillige Verfügung …

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Testamentsregister, Zentrales

Seit 2012 gibt es das Zentrale Testamentsregister in Berlin. Es wird von der Bundesnotarkammer geführt. In dem Register werden alle notariellen Testamente und Erbverträge registriert. Auch andere Notarurkunden können dort registriert werden. Im Todesfall erfolgt eine Benachrichtigung an das örtlich zuständige Nachlassgericht, das für die Eröffnung der letztwilligen Verfügung zuständig ist.

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