2010 wählen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in zahlreichen Dienststellen ihren Personalrat neu. Die Personalratswahl findet – meist in den Monaten April und Mai – nach den in den Personalvertretungsgesetz des entsprechenden Landes normierten gesetzlichen Regelungen statt.

Mit dem Personalrat wird in Kommunalverwaltungen auch der Gesamtpersonalrat (GPR) neu gewählt. In der jeweiligen Landesverwaltung werden 2010 gleichzeitig mit dem örtlichen Personalrat (ÖPR) auch die Stufenvertretungen, also der Bezirkspersonalrat (BPR) und der Hauptpersonalrat (HPR) neu gewählt.

2010 findet eine Personalratswahl in folgenden Bundesländern statt:

– Baden-Württemberg
– Brandenburg
– Hamburg
– Sachsen-Anhalt
– Thüringen

Im Bund finden erst 2012 die nächsten Personalratswahlen nach dem BPersVG statt.

Bei Abordnungen und unbezahltem Sonderurlaub entfällt das Wahlrecht nach dem im jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetz geregelten Zeitraum (je nach Land zwischen 3 bis 6 Monaten). In der Freizeitphase der Altersteilzeit verlieren die Beschäftigten Wahlberechtigung und Wählbarkeit vom ersten Tage der Freistellung an.

Bei der Personalgestellung nach § 4 Abs 3 TVöD/TV-L werden die gestellten Arbeitnehmer oder Beamte nicht zu Beschäftigten der Beschäftigungsdienststelle:

Zivilpersonal der Bundeswehr wird mit seiner Gestellung bzw. Zuweisung an die BWI-Informationstechnik GmbH und an die BWI-Systeme-GmbH und der nachfolgenden „Versetzung“ an das IT-AmtBw nicht zu wahlberechtigten und wählbaren Beschäftigten dieses Amtes (BVerwG, Beschluß vom 14.12.2009 Aktenzeichen 6 P 16/08).

Für Schulungen des Wahlvorstands zur Personalratswahl – auch Inhouse – stehen unsere Referenten zur Verfügung.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Mitautor mehrerer Kommentare zu Landespersonalvertretungsgesetzen

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