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EuGH Urteil vom 19.04.2012 C-415/10: Auskunftsanspruch nach Bewerbung bei Verdacht auf Diskriminierung

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19.04.2012 in der Rechtssache C- 415/10 entschieden, daß Stellenbewerber bei einer Ablehnung der Bewerbung grundsätzlich auch dann keinen Auskunftsanspruch haben, wenn sie eine Diskriminierung vermuten. Die Schlagzeilen in der Presse fallen auf den ersten Blick in der Bewertung sehr unterschiedlich aus. „EuGH stärkt Rechte abgelehnter Stellenbewerber“ textet die …

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Veröffentlicht am: 19. April, 2012 von RA Michael W. Felser
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