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Anzeige beim Jugendamt – Fristlose Kündigung nach Anschwärzen des Arbeitgebers

Arbeitnehmer müssen nach wie vor vorsichtig sein, wenn sie ihre Arbeitgeber bei Behörden anzeigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Anzeige aus Rachsucht, mit unzutreffenden Angaben oder vorschnell erfolgt. Die fristlose Kündigung einer bereits ordentlich gekündigten Haushaltsgehilfin kann gerechtfertigt sein, wenn diese – ohne zuvor eine Klärung mit den Arbeitgebern (und Eltern) versucht zu haben …

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Veröffentlicht am: 28. November, 2012 von RA Michael W. Felser
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