Erben

Wissenswertes zum Pflichtteilsanspruch

Wer durch ein Testament/Erbvertrag enterbt wurde, hat einen Pflichtteilsanspruch, wenn er Abkömmling, Elternteil oder Ehegatte des Erblassers ist. Anderen Personen steht kein Pflichtteilsanspruch zu, beispielsweise haben daher enterbte Geschwister keinen Pflichtteilsanspruch. Pflichtteilsquote Die Pflichtteilsquote besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil ist abhängig davon, ob der Erblasser verheiratet war und wenn ja, …

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