Herkules

IT-Berater nicht scheinselbständig

Das Sozialgericht Stuttgart hat am 26.7.2013 nach Anhörung des IT-Beraters entschieden, dass ein in einem großen IT-Projekt der Bundeswehr beratend tätiger IT-Consultant nicht als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter (Scheinselbständiger) sondern als Selbständiger anzusehen ist. Das ist deshalb bemerkenswert, weil das Landessozialgericht Baden-Württemberg, also die Berufungsinstanz, IT-Berater, die über Rahmenvertrag und Projektvertrag über einen Vermittler bei einem Endkunden …

Weiterlesen >

Veröffentlicht am: 29. Juli, 2013 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): , , , , , , , ,