Narkosearzt

Scheinselbständigkeit im Krankenhaus – Narkosearzt (Honorararzt)

Ein Honorararzt, der im Krankenhaus auf selbständiger Basis Leistungen erbringt, kann scheinselbständig sein. Das gilt nicht nur für den Nakosearzt (Anästhesist), der gegen Honorar mit dem Krankenhaus abrechnet. Eine höchstrichterliche Entscheidung durch das Bundessozialgericht liegt zwar bis dato nicht vor, sondern nur aktuelle die Rechtslage unterschiedlich bewertende Entscheidungen von Sozialgerichten und Landessozialgerichten. Nach Meinung des …

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Veröffentlicht am: 9. September, 2012 von RA Michael W. Felser
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