Paketdienstfahrer

Scheinselbständigkeit: Paketdienstfahrer sind Arbeitnehmer

berichtet die FAZ (> online hier). Entschieden hatte das Hessische Landessozialgericht (Urteil vom 19.10.2006 – L 8/14 KR 1188/03). Das Urteil liegt jetzt im Volltext vor. Der Paketdienstfahrer war vom 01.09.1991 bis zum 30.06.1998 auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen, zuletzt eines sogenannten Lohnvorvertrages, für einen Paketdienst als Transportfahrer tätig. Die Tätigkeit des Fahrers bestand darin, …

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Veröffentlicht am: 16. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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