Umsatzsteuer

Scheinselbstständigkeit kann sich lohnen

Scheinselbstständigkeit ist für den (Schein-)Auftraggeber eine teure Sache, die nicht selten in der Insolvenz endet. Jedenfalls sind fünf- bis sechsstellige Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung Bund bei Scheinselbstständigkeit eher die Regel als die Ausnahme. Festgestellt wird die Scheinselbstständigkeit meist bei einer Betriebsprüfung, was den zusätzlichen Nachteil mit sich bringt, dass die Forderung der DRV sofort fällig …

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Veröffentlicht am: 9. Juni, 2015 von RA Michael W. Felser
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Telekom: Auflösungsvertrag unterschreiben?

Auflösungsvertrag der Telekom zum 30.9.2013 unterzeichnen? Vielen Freelancern im IT-Bereich der Telekom werden derzeit zwei Alternativen angeboten: Auflösungsvertrag zum 30.09.2013 oder Arbeitsvertrag ab dem 1.7.2013 oder auch Einsatz im Wege der Arbeitnehmerüberlassung. Wer das jeweilige Angebot rundweg ablehnt, wird sofort freigestellt und bekommt kein Honorar mehr; auch wenn das Kontingent nicht ausgeschöpft ist und der Projektvertrag …

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