Über die Unterhaltsreform ist viel berichtet worden. Auch blog.juracity.de hat schon berichtet. Aber auch beim Güterrecht tut sich was.
In der Öffentlichkeit wird derzeit diskutiert, ob die Unterhaltsreform Frauen eher benachteiligt. Bei der Güterrechtsreform dürfte sich diese Frage solange nicht stellen, wie der überwiegende Teil der Frauen die Kinder versorgt und erzieht und der Mann Karriere macht.
Die überwiegende Anzahl der Ehen befindet sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass jeder sein Vermögen während der Ehe als eigenes behält. Endet die Ehe durch Scheidung wird von dessen Vermögen, der mehr Zugewinn erzielt hat, die Hälfte dem anderen zugesprochen.
Zumeist war der Mann ausgleichsverpflichtet. Hier wurde in der Vergangenheit daher gerne gemauschelt.
Nun sollen drei Kernprobleme angegangen werden.
Zunächst sollen Schulden aus der Zeit vor der Eheschließung dann als Vermögen berücksichtigt werden, wenn sie in der Ehezeit getilgt werden. Schließlich handelt es sich aber um einen tatsächlichen wirtschaftlichen Zuwachs des Vermögens.
Dies wurde bisher anders gesehen. Hatte der Mann etwa wegen des Erwerbs einer Praxis bei Eheschließung hohe Schulden und bei Eheende „null“; war er nicht zum Ausgleich verpflichtet, obgleich die Praxis abbezahlt war. Vielmehr mussten in vielen Fällen die Frauen zahlen, die sich etwas angespart hatten, obwohl sie den Haushalt geführt und die Kinder versorgt hatten.
Sodann soll zum Schutz vor Manipulationen der Anspruch und dessen Höhe zum gleichen Zeitpunkt ermittelt werden können. Der Ehegatte kann dann nach Zustellung des Scheidungsantrages sein Vermögen bis zur Rechtskraft der Scheidung nicht mehr verjubeln.
Und wenn die Gefahr von Vermögensverschiebungen besteht, soll im Wege der einstweiligen Verfügung schneller Schutz gewährleistet sein.
Hier finden Sie noch weitere Informationen zum Thema Unterhalt und Unterhaltsreform. Mehr finden Sie auch unserer Seite unterhaltsratgeber.de.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht