BGH: Beteiligung der Erdgeschossmieter an Aufzugskosten ist zulässig
Dies hat der unter anderem für Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit seinem Urteil vom 20.09.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: VIII ZR 103/06) entschieden. Danach können auch die Mieter einer Erdgeschosswohnung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung anteilig an den Kosten für den Aufzug beteiligt werden.
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Veröffentlicht am: 25. September, 2006 von RA Michael W. Felser
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