RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt eines seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 29.05.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 14 (5) Sa 1343/05) entschieden, dass sich auch eine arbeitnehmerähnliche Person bei einer Kündigung durch den Auftraggeber nach langjähriger Beschäftigung auf die verlängerte Kündigungsfrist des § 622 BGB berufen kann. Der Kläger war als Frachtführer mehr als 15 Jahre zunächst für die Rechtsvorgängerin und …
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Dienstunfähigkeit kann für den Beamten dazu führen, daß er vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird. Dienstunfähigkeit liegt nach § 42 I BBG vor, wenn der Beamte aufgrund seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Der Dienstherr muß in diesem Zusammenhang also eine Prognose treffen, die nicht leicht anzustellen …
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Während der Fussball-WM war der Sender „Eins Live“ dadurch aufgefallen, dass er unter dem Titel „Lukas`Tagebuch“ eine Hörfunk-Satire über ehemaligen Kölner und jetzigen Bayern-Spieler Lukas Podolski gesendet hat. Die verschiedenen Beiträge sollten vermeintliche Tagebucheinträge des ehemaligen Kölners darstellen und sein tägliches Leben auf eine sehr überspitzte Weise wiedergeben. Selbst nach der WM hatte der Sender …
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Der private Arbeitgeber hat nach § 618 I BGB Diensträume so zu gestalten, daß sich keine Gefahr für Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer ergibt. Die Vorschrift gilt zwar für Beamte nicht direkt. Allerdings darf man davon ausgehen, daß den Dienstherrn aufgrund der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht ähnliche Pflichten treffen. Ob jedoch aus der Fürsorgepflicht, wie sie z.B. …
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Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) auf seiner Internetseite mitteilt, hat das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen den Ferienflieger LTU erlassen, der LTU unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 € dazu verpflichtet, seine Preiswerbung auf der Startseite zu ändern. Im ständigen Kampf um die Flugkunden und das vermeintlich günstigste Angebot hat der …
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