Vermögenswerte Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts sind 10 Jahre geschützt – BGH zu kinski-klaus.de
Zehn Jahre lang dürfen die Erben eines Verstorbenen dessen Persönlichkeitsrechte wirtschaftlich exklusiv verwerten. Das hat der Bundesgerichtshof (Urteil v. 5.10.2006, Az.: I ZR 227/03) im Streit um den Domainnamen “kinski-klaus.de” entschieden. Damit wiesen die Karlsruher Richter das Schadensersatzverlangen der Erben des unter dem Künstlernamen Klaus Kinski bekannt gewordenen Schauspielers Klaus Nakszynski zurück.
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Veröffentlicht am: 10. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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