RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Der EuGH (EuGH, Urteil vom 21.01.2009 – Aktenzeichen RS C-350/06 und C-520/06) hat entschieden, dass der gesetzliche Mindesturlaub auch arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmern zusteht. Kann der gesetzliche Urlaub wegen der Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden, muss er abgegolten, also ausgezahlt werden. Das LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2009 Aktenzeichen 12 Sa 486/06 hat jetzt entschieden, dass dies auch …
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Nur 12 % aller Arbeitnehmer, die eine Kündigung bekommen, klagen gegen die Kündigung. Das ist erstaunlich, denn 57 % aller Arbeitnehmer, die gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben haben, erhielten eine Abfindung, so die Fachzeitschrift „Arbeit und Recht“ in Heft 12 / 2008. Bei 41 % der Beschäftigten, die eine Abfindung erhielten, lag …
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Immer häufiger haben wir es in der Kanzlei mit Arbeitnehmern zu tun, die sich aus dem Auslandseinsatz an uns wenden. Zuletzt ein Geschäftsführer einer Unternehmensberatung von einem Einsatz in Dubai, ein Vertriebsleiter im Einsatz in Österreich und der Geschäftsführer eines deutsch-chinesischen Joint-Ventures, die auf unsere Kanzlei über unser Internetseiten gestoßen sind. Meistens geht es um …
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Bei der Einführung des neuen Entgeltsystems des Entgeltrahmentarifvertrages für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg ist der Betriebsrat gemäß § 99 BetrVG zu beteiligen, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Beschluß vom 19.12.2008 Aktenzeichen 10 TaBV 88/08). Die Arbeitgeberin vertrat die Rechtsauffassung, die Einführung des ERA-TV löse deshalb keine Beteiligungsrechte aus, weil …
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Der EuGH (EuGH, Urteil vom 21.01.2009 – Aktenzeichen RS C-350/06 und C-520/06) hat es jetzt deutlich gesagt: Auch arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub (24 Tage im Jahr bei einer Sechstagewoche, also vier Wochen). Urteile nationaler Gerichte, nationale Gesetze und Tarifverträge, die diesem Anspruch entgegenstehen, sind europarechtswidrig. Können kranke Arbeitnehmer vor
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