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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

BAG bestätigt Urteil zur Gleichstellungsklausel

Für Arbeitgeber ist es schwieriger geworden, sich durch Verbandsaustritt einem Tarifvertrag zu entziehen. Die früher als geschickter Schachzug gegen einen hohen Organisationsgrad propagierte Gleichstellungsabrede in vielen Arbeitsverträgen führt – nach mehreren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts – jetzt zu einer dauerhaften Bindung an einen Tarifvertrag – als arbeitsvertragliche Abrede und unabhängig von der Gewerkschaftsmitgliedschaft der Arbeitnehmer. Von …

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Veröffentlicht am: 22. Oktober, 2008 von RA Michael W. Felser
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Freistellung und Sozialversicherung: Problem erkannt, Problem gebannt

Es ist allgemein und nicht nur bei „besseren Jobs“ verbreitet und üblich: Nach einer Kündigung oder im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag werden Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Lohnes von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Spitzenverbände der Sozialversicherung hatten hier 2005 ein Ende der Beschäftigung angenommen, weil es an der Weisungsbefugnis der Arbeitgeber im Falle der Freistellung fehle. …

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Veröffentlicht am: 22. Oktober, 2008 von RA Michael W. Felser
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Im Zweifel nicht der Konzernbetriebsrat, sondern der örtliche Betriebsrat

Kann eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle unter Beteiligung des örtlichen Betriebsrats als auch des Konzernbetriebsrats zu dem gleichen Regelungsgegenstand nicht festgestellt werden, spricht eine gesetzliche Vermutung dafür, dass der Betriebsrat vor Ort berufen ist seine Mitbestimmungsrechte im Einigungsstellenverfahren zu wahren (Umkehrschluss aus §§ 50 Abs. 2, 58 Abs. 2 BetrVG). Die Einigungsstelle ist nur dann

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Veröffentlicht am: 21. Oktober, 2008 von RA Michael W. Felser
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Anwalt ohne Robe …

Anwalt ohne Robe = Mandant ohne Anwalt? Gegen diese gravierende Folge anwaltlicher Eigensinnigkeit warf sich das Landesarbeitsgericht in Hannover zugunsten der Partei und der materiellen Wahrheitsfindung ins Zeug. Gegen einen Anwalt, der sich weigert, vor dem Arbeitsgericht eine Robe zu tragen, sind Ordnungsmittel aber auch sitzungspolizeiliche Maßnahmen unzulässig. Der Rechtsanwalt sei

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Veröffentlicht am: 21. Oktober, 2008 von RA Michael W. Felser
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Rechtsanwalt / Rechtsanwältin in Remscheid bei Kündigung und für den Betriebsrat

Wer in Remscheid nach einer Anwältin mit nachweislich großer Erfahrung im Arbeitsrecht, speziell zum Thema „Kündigung“ und „Betriebsverfassungsrecht“ sucht, kam um Frau Rechtsanwältin Schwarz-Feuring gar nicht herum. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht mit seinen verhältnismäßig niedrigen Anforderungen wäre im direkten Vergleich wohl

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Veröffentlicht am: 20. Oktober, 2008 von RA Michael W. Felser
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