RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Das OLG Köln (Az.: 18 U 21/08) hatte sich mit der Wirksamkeit der Kündigung des Geschäftsführers der Bundeskunsthalle (GmbH) in Bonn zu befassen. Der Vertrag war zum 31.12.2007 ordentlich gekündigt worden. Ein Fehlverhalten wurde dem Geschäftsführer nicht vorgeworfen. Dieser berief sich auf den Kündigungsschutz aus § 53 Abs. 3 BAT. Danach sind
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entschied das Arbeitsgericht Köln heute durch die Vorsitzende Richterin Dr. Poeche. Die notwendige Gegnerfreiheit fehle, die Satzung nenne Arbeitnehmerinteressen erst an zweiter Stelle und ausserdem liessen Unterlagen der Kölner Staatsanwaltschaft den Schluß zu, daß
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Das Landessozialgericht Darmstadt (Az. L 6 AS 336/07) ist der Auffassung, dass die sog. Hartz IV Regelleistungen nicht das Existenzminimum von Familien mit Kindern abdecken und die Höhe der Leistungen somit verfassungswidrig sei. Geklagt hatte eine Familie mit einem 14 – jährigen Kind. Sie begehrten zusätzlich € 355,00 für die Familie. Dies hatte die ARGE …
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Das Landgericht Köln hatte sich gestern mit einem ehemaligen Bundesligaprofi aus Karlsruhe zu befassen. Dem Fußballer wurde vorgeworfen, eine Domina, deren Dienste er bereits häufiger in Anspruch genommen hatte, mehrfach vergewaltigt zu haben. Die Frau
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Eine Restitutionsklage liegt auf meinem Schreibtisch. Da kommt Freude auf, bei Rechtsschutzversicherung und Mandant. Denn eigentlich haben wir in der gleichen Sache am Bundesarbeitsgericht nach jahrelangem Prozeß gewonnen. Jetzt soll die Rechtskraft dieser höchstrichterlichen Entscheidung durchbrochen werden, weil der Arbeitgeber was neues ausgekramt hat, was er vorher nicht gewußt haben will. Mir scheint eher, da …
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