RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Gerade hatte ich ein Interview mit Radio Bremen zu Thema „Hitzefrei am Arbeitsplatz“; in Bremen sind es 33 Grad. Klar, dass da in klimatisierten Büros weitergearbeitet werden muss und auch alle anderen haben nur sehr ausnahmsweise und individuell einen Anspruch auf „Hitzefrei“. Journalisten interessieren sich in Interviews stets für andere Dinge als Juristen: bei der …
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Weil er bei dem sportmedizinischen Check im Rahmen der Einstellungsuntersuchung des Vereins durchfiel und wegen eines entdeckten Knorpelschadens den verabredeten Dreijahres-Arbeitsvertrag beim VFL Wolfsburg nicht bekam, will der Fussballer
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Mitarbeiter, um eine undichte Stelle im Unternehmen herauszufinden, berichtet die FTD in einem aktuellen Bericht. Ein Mitarbeiter soll im Jahre 2004 Betriebsinterna an die Financial Times weitergegeben haben. Nach Telekom und Lufthansa wurde nun der dritte Fall publik, in dem ein Unternehmen die Telekommunikation seines Managements
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Die Verbraucherzeitschaft Capital empfiehlt im neuen Anwaltskompass den Brühler Rechtsanwalt Michael W. Felser (Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte) als Experten im Arbeitsrecht für das Gebiet Rhein-Ruhr.
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Der EuGH (Urteil vom 25.07.2008 – Rs. C-237/07) hat nun bestätigt, was nach dem Feinstauburteil (Vorlagebeschluß) des Bundesverwaltungsgericht zu erwarten war: Bürger können ein Vorgehen der Kommunen gegen Feinstaub erzwingen
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