RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Sie sind nicht verschwunden, Sie sind nur woanders: YouTomb ist ein Projekt von Studenten des bekannten Massachusetts Institute of Technology (MIT). Die MIT-ler haben bereits 225.000 Clips gesammelt, die aus verschiedenen Gründen – 4700 wegen Urheberrechtsverletzungen – nicht mehr auf YouTube online sind. Sehen
Weiterlesen >
Auf 110 Seite begründet der Hessische Staatsgerichtshof mit knapper Mehrheits- entscheidung sein Votum, nach dem die Studiengebühren nach dem Hessischen Studienbeitragsgesetz mit Art. 59 HV (Hessische Verfassung) im Einklang steht. In den beiden Verfahren HessStGH, Urteil vom 11.06.2008 Aktenzeichen P.St. 2133 und P.St. 2158 kam die Mehrheitsentscheidung der insgesamt elf Richter mit einer Stimme
Weiterlesen >
Die Studiengebühren in Hessen sind mit der Verfassung vereinbar, entschied heute der Hessische Staatsgerichtshof (HessStGH, Urteil vom 11.06.2008 Aktenzeichen P.St. 2133 und P.St. 2158). Die Urteile ergingen gegen das Sondervotum der Mitglieder des Staatsgerichtshofs Prof. Dr. Lange, Falk, Giani, Dr. Klein und von Plottnitz (ehemaliger Justizminister). Das Verfassungsgericht hatte
Weiterlesen >
Öffentlich-rechtliche Irreführung? Nach Ansicht von Heute.de (so Beck Online) soll die neue Arbeitszeitrichtlinie die Arbeitszeitsituation von Klinikärzten – ja man liest richtig: verbessern. Ist die Aufregung bei den Verbänden nur ein Sturm im Wasserglas? Können die Interessenvertreter nicht lesen? Es scheint eher so, dass auch die ansonsten exzellent recherchierten Nachrichtenleute von Heute.de sich
Weiterlesen >
Das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs (HessStGH) zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Studiengebühren wird heute um 11 Uhr erwartet. Gegen das seinerzeit von der CDU-Landesregierung eingeführte Gesetz, das den Studenten eine Studiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester abverlangt, wurde
Weiterlesen >