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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Bereitschaftsdienst: Neue EU-Richtlinie Arbeitszeit in der Kritik

Jahrelang haben die Arbeitnehmer, Rettungsdienstler, Ärzte und Feuerwehrleute für eine Anerkennung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit gekämpft. Nach dem EuGH (SIMAP-Urteil) gab ihnen auch das Bundesarbeitsgericht Recht. Bereitschaftsdienst sei – arbeitszeitrechtlich – Arbeitszeit. Der deutsche Gesetzgeber musste handeln und 2004 das Arbeitszeitgesetz an die Auslegung der EU-Arbeitszeitrichtlinie durch EuGH und BAG anpassen. Das gefiel nicht allen: …

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Veröffentlicht am: 10. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Für Kündigung des Azubi sind Eltern zuständig

Ein Arbeitgeber, der einem Azubi kündigt (was nach der Probezeit auch nur ausserordentlich geht), gibt diesem normalerweise das Kündigungsschreiben mit ein paar erläuternden Worten. Wenn der Azubi allerdings noch nicht

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Veröffentlicht am: 10. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Alterteilzeit: Betriebsübergang in der Freistellungsphase

Das Altersteilzeitarbeitsverhältnis eines sich in der Freistellungsphase befindlichen Arbeitnehmers geht bei einem Betriebsübergang auf den neuen Betriebsinhaber über, berichtet der Informationsdienst „InsoNet der IG Metall unter Bezugnahme auf

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Veröffentlicht am: 10. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigung per SMS: Selbstmord

Kündigungen per SMS (Kurznachricht per Handy) scheinen im Trend zu liegen. Nicht nur beim Laufpass in Beziehungen ist es chic geworden, ohne langes Fackeln mitzuteilen, dass „Schluß“ ist. Auch Arbeitgeber scheuen die Konfrontation und nehmen lieber den langen Arm des Mobiltelefons, um sich

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Veröffentlicht am: 10. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Richterbewertungsportal

Lehrer beklagen, dass die Gerichte die Meinungsfreiheit bei Lehrerbewertungsportalen wie Spickmich.de sehr hoch hängen (wir berichteten mehrfach zu Spickmich), während z.B. Datenschutzbeauftragte bei Hochschullehrerportalen wie Meinprof.de die Ansicht vertreten, die Bewertungen seien nur unter bestimmten Auflagen zulässig. Nach allgemeiner Ansicht ist Lehrermobbing auch im Internet nicht zulässig, Schüler müssen

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Veröffentlicht am: 10. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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